Aktueller Fall: Die Killer-Sprosse?

Folgende Facebook-Diskussion verdient vielleicht tatsächlich ein paar gutachterliche Überlegungen

M: “da habe ich mir gestern zum ersten Mal Sojabohnen-Sprossen gekauft und wollte heute was damit kochen…”

A: “… bei eBay versteigern …”

B: “Aber da haftet der M bestimmt für, wenn er Sojabohnen-Sprossen verkauft, von denen er weiß, dass sie möglicherweise verseucht sind.. wenn der Käufer deswegen erkrankt.. oder? ^^”

Gute Frage – also: nur los! Wer skizziert eine Lösung?

Anregungen gibt’s hier: Schuldrecht BT Vertiefung 6: Deliktsrecht 2 – Gefährdungshaftung, Produzentenhaftung