Folgende Facebook-Diskussion verdient vielleicht tatsächlich ein paar gutachterliche Überlegungen
M: “da habe ich mir gestern zum ersten Mal Sojabohnen-Sprossen gekauft und wollte heute was damit kochen…”
A: “… bei eBay versteigern …”
B: “Aber da haftet der M bestimmt für, wenn er Sojabohnen-Sprossen verkauft, von denen er weiß, dass sie möglicherweise verseucht sind.. wenn der Käufer deswegen erkrankt.. oder? ^^”
Gute Frage – also: nur los! Wer skizziert eine Lösung?
Anregungen gibt’s hier: Schuldrecht BT Vertiefung 6: Deliktsrecht 2 – Gefährdungshaftung, Produzentenhaftung