<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss
version="2.0"
xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
> <channel><title>Lecturio eLearning Blog &#187; Jura-Repetitorium</title> <atom:link href="http://blog.lecturio.de/index.php/tag/jura-repetitorium/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://blog.lecturio.de</link> <description>We ♥ eLearning! Do you?</description> <lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 08:16:21 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator> <item><title>Skurrile Gesetze: Jurawelt.com-Gewinnspiel</title><link>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/08/skurrile-gesetze-jurawelt-com-gewinnspiel/</link> <comments>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/08/skurrile-gesetze-jurawelt-com-gewinnspiel/#comments</comments> <pubDate>Mon, 01 Aug 2011 13:54:40 +0000</pubDate> <dc:creator>Elena</dc:creator> <category><![CDATA[eGeschenke]]></category> <category><![CDATA[Gewinnspiel]]></category> <category><![CDATA[Gratis]]></category> <category><![CDATA[Lecturio]]></category> <category><![CDATA[jura gewinnspiel]]></category> <category><![CDATA[Jura-Repetitorium]]></category> <category><![CDATA[jurawelt.com]]></category> <category><![CDATA[Komplettkurs]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://blog.lecturio.de/?p=5963</guid> <description><![CDATA[-Die Sieger stehen fest- Unter dem Motto: Wohin geht’s in den Semesterferien? Welche lustigen und skurrilen Gesetze gibt es dort? veranstalteten wir in Kooperation mit dem Internetportal für Juristen Jurawelt.com ein Gewinnspiel. Zu gewinnen gab es: 1. Preis: einen Komplettkurs für ein Online-Repetitorium deiner Wahl 2.-4. Preis: je 1 Lernbuch von Dr. Montag zum Thema [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong><strong></strong><strong>-Die Sieger stehen fest-</strong></p><p>Unter dem Motto: <strong><em>Wohin geht’s in den Semesterferien? Welche lustigen und skurrilen Gesetze gibt es dort? </em></strong>veranstalteten wir in Kooperation mit dem Internetportal für Juristen Jurawelt.com ein Gewinnspiel.</p><p><strong>Zu gewinnen gab es:</strong><strong></strong></p> <address><em>1. Preis: einen Komplettkurs für ein Online-Repetitorium deiner Wahl<strong><a
href="http://blog.lecturio.de/wp-content/uploads/2011/08/jura-welt-gewinnspiel.png"><img
class="alignright size-full wp-image-5966" title="jura-welt-gewinnspiel" src="http://blog.lecturio.de/wp-content/uploads/2011/08/jura-welt-gewinnspiel.png" alt="jura-welt-gewinnspiel" width="150" height="150" /></a></strong><strong></strong><strong></strong></em></address> <address><em>2.-4. Preis: je 1 Lernbuch von Dr. Montag zum Thema Zivilrecht</em></address> <address><em>5.-10. Preis: Gutschein für einen Vortrag nach Wahl</em></address><p>Die Gewinner stehen nun fest&#8230;Trommelwirbel&#8230;!</p><p><strong></strong>Der erste Preis, ein <strong>Komplettkurs</strong> für ein Jura-Repetitorium nach Wahl, geht an <strong>Valer S.!</strong> Er verreist dieses Jahr kurz nach <strong>Italien</strong>, um dann weiter zu Lernen und an seiner Hausarbeit zu schreiben. Das skurrile Gesetz lautet:<strong> Bei einen umzäunten Land- und Immobilienbesitz, muss der Zaun mindestens 1,80 hoch sein. Ist er niedriger und wohnt man in einem ländlichen Gebiet, wo man von Oktober bis Dezember die Jagd pflegt, darf jeder Jäger ohne Erlaubnis des Besitzers über seinen Zaun klettern und auf seinem Grundstück jagen, da jedes Hindernis unter einer Höhe von 1,80 Meter im Jagdeifer nicht auffallen könnte.</strong></p><p><strong></strong>Das <strong>Lernbuch</strong> von Dr. Montag geht an: <strong>Davis S</strong>., <strong>Franziska P</strong>. und <strong>Ilona T</strong>.! Herzlichen Glückwunsch. David reist nach <strong>Miami</strong> und hat uns echt einige Lacher beschert. Zum Beispiel ist es <strong>dort untersagt, eine sexuelle Beziehung zu einem Stachelschwein zu unterhalten oder dass es Ratten verboten ist, ein Schiff zu verlassen</strong>. Franziska reist dieses Jahr nach <strong>Thailand</strong> und dort ist es <strong>nicht erlaubt, ohne Unterwäsche das Haus zu verlassen</strong>. Ilonas Eltern schlugen ihr vor, nach <strong>China</strong> zu reisen, dann muss sie nur aufpassen, dass sie dort keine Schule besucht. <strong>Da ist es nämlich erlaubt, geschwätzigen Schülern den Mund mit einem Pflaster  zu verkleben.</strong></p><p>Auch gratulieren wir den Gewinnern des Gutscheins für eine Vorlesung nach Wahl! Ihr werdet alle selbstverständlich per E-Mail benachrichtigt.</p><p>Das Lecturio-Team bedankt sich bei allen Teilnehmern und dem Jurawelt-Team. Wir haben herzhaft gelacht und uns über die zahlreichen Zuschriften gefreut!</p><p>&nbsp;<br
/><h3 class='related_post_title'>Das könnte Dich auch interessieren:</h3><ul
class='related_post'><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2011/06/kopf-an-kopf-doch-dann-rollte-einer/' title='Kopf an Kopf, doch dann rollte einer&#8230;'>Kopf an Kopf, doch dann rollte einer&#8230;</a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/08/skurrile-gesetze-jurawelt-com-gewinnspiel/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Neuer Paragraph! &#8211; § 237 StGB</title><link>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/neuer-paragraph-%c2%a7-237-stgb/</link> <comments>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/neuer-paragraph-%c2%a7-237-stgb/#comments</comments> <pubDate>Wed, 20 Jul 2011 17:41:37 +0000</pubDate> <dc:creator>Martin Malkus</dc:creator> <category><![CDATA[Lecturio-Law]]></category> <category><![CDATA[Jura-Repetitorium]]></category> <category><![CDATA[Strafrecht]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://blog.lecturio.de/?p=5877</guid> <description><![CDATA[Liebe Examenskandidaten, es ist wieder an der Zeit euren Schönfelder zu ergänzen! Seit dem 1. Juli 2011 findet sich mit § 237 StGB ein neuer Strafstatbestand im Strafgesetzbuch: die Zwangsheirat! Eine durchaus passende Stellung: - schließlich ist dort seit der Einführung des erweiterten § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB im Jahre 2000 Platz &#8211; [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><img
class="aligncenter size-medium wp-image-5886" src="http://blog.lecturio.de/wp-content/uploads/2011/07/wedding-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /></p><p>Liebe Examenskandidaten,</p><p>es ist wieder an der Zeit euren Schönfelder zu ergänzen!</p><p>Seit dem 1. Juli 2011 findet sich mit <strong>§ 237 StGB</strong> ein neuer Strafstatbestand im Strafgesetzbuch: die<strong> Zwangsheirat!</strong></p><p><strong></strong></p><p>Eine durchaus passende Stellung:</p><p>- schließlich ist dort seit der Einführung des erweiterten § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB im Jahre 2000 Platz &#8211; &#8220;§ 237 (weggefallen)&#8221;.</p><p>- die nachfolgende Vorschrift des § 238 StGB ist auch noch eine relativ moderne Vorschrift. Das Gesetz bezeichnet sie den Straftatbestand als &#8220;Nachstellung&#8221;, weitläufig bekannt ist das strafwürdige Verhalten jedoch als &#8220;Stalking&#8221;. Dieser wurde am 31.3.2007 eingeführt und schützt den individuellen Lebensbereich, die Handlungs- und Entschließungsfreiheit (= die private Lebensgestaltung) des Opfers vor Belästigungen durch die beharrliche Suche nach räumlicher Nähe zum Opfer, Telefonbelästigung uvm.</p><p>&nbsp;</p><h4>Die neue Vorschrift: § 237 StGB &#8211; Zwangsheirat</h4><blockquote><p>(1) <sup>1</sup>Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. <sup>2</sup>Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.</p><p>(2) Ebenso wird bestraft, wer zur Begehung einer Tat nach Absatz 1 den Menschen durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes verbringt oder veranlasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren.</p><p>(3) Der Versuch ist strafbar.</p><p>(4) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.</p><p>&nbsp;</p></blockquote><p>Zur Entstehungsgeschichte der Norm vgl.</p><p><a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/zwangsheirat.pdf">die Kurzdarstellung des Wissenschaftlichen Dienstes, </a></p><p><a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8396/SharedDocs/Drucksachen/2010/0701-800/704-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/704-10.pdf">BR-Drucksache 704/10</a></p><p>&nbsp;</p><p>Der rechtsdogmatische Sinn der Vorschrift erschließt sich auf dem ersten Blick noch nicht. Schließlich war die Zwangsheirat auch bisher schon als Regelfall der Nötigung im besonders schweren Fall gem. § 240 IV 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB strafbar. Das Strafmaß hat sich nicht verändert, sondern liegt auch bei der neuen Vorschrift bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.</p><p>Aus rechtspolitischer Sicht scheint die Herausstellung der Strafbarkeit wünschenswert zu sein, da diese Fälle keine Seltenheit seien, sondern zahlreiche junge Frauen, regelmäßig Migrantinnen, betreffe (vgl. die oben angegebenen Quellen, das Delikt erstreckt sich anders als freilich auch auf zwangsverheiratet Männer <img
src='http://blog.lecturio.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> ).</p><p>Daher schützt die neue Vorschrift in ihrem zweiten Absatz auch vor der häufigen Situation, dass Frauen, die in Deutschland aufwachsen, im Herkunftsland ihrer Familien verbracht und dort gegen ihren Willen verheiratet werden, ohne bei ihrer Abreise aus Deutschland darüber informiert zu werden, sog. <strong>Heiratsverschleppung</strong>.</p><p>Betont wird durch Schaffung des Straftatbestandes auch, dass es sich bei der Zwangsheirat nicht um ein traditionelles und kulturelles Phänomen handelt, sondern vielmehr um eine strafbare Verletzung der Selbstbestimmung des Opfers.</p><p>Eine ausführliche <strong>Besprechung</strong> der neuen Vorschrift findet sich in der aktuellen <strong>NJW</strong>: <em>Sering</em>, NJW 2011, 2161.</p><p>&nbsp;<br
/><h3 class='related_post_title'>Das könnte Dich auch interessieren:</h3><ul
class='related_post'><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2010/07/klausuren-und-musterlosungen-im-strafrecht-1-staatsexamen/' title='Klausuren und Musterlösungen im Strafrecht 1. Staatsexamen'>Klausuren und Musterlösungen im Strafrecht 1. Staatsexamen</a></li><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2010/04/ab-sofort-gunstige-komplettkurse-1-2-staatsexamen-online/' title='Ab sofort günstige Komplettkurse 1. &amp; 2. Staatsexamen online!'>Ab sofort günstige Komplettkurse 1. &#038; 2. Staatsexamen online!</a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/neuer-paragraph-%c2%a7-237-stgb/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Aktuelle Entscheidung: Die Handy &#8211; AGB</title><link>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/aktuelle-entscheidung-die-handy-agb/</link> <comments>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/aktuelle-entscheidung-die-handy-agb/#comments</comments> <pubDate>Thu, 14 Jul 2011 16:57:24 +0000</pubDate> <dc:creator>Martin Malkus</dc:creator> <category><![CDATA[Lecturio-Law]]></category> <category><![CDATA[Entscheidungen]]></category> <category><![CDATA[Jura-Repetitorium]]></category> <category><![CDATA[zivilrecht]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://blog.lecturio.de/?p=5781</guid> <description><![CDATA[BGH, Urt. v. 9.6.2011, III ZR 157/10 &#160; Sachverhalt Ein Verbraucherschutzverein klagte gegen den Mobilfunkanbieter E-Plus, der Mobilfunkverträge mit Mindestlaufzeiten anbietet. Bei diesen Verträgen bezahlt der Kunde die in Anspruch genommene Leistung monatlich im Nachhinein. In den AGBs sind folgende Klauseln enthalten: &#8220;E-Plus ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=d491d886c2d1363f583b67acd7564eba&amp;nr=56689&amp;pos=0&amp;anz=1">BGH, Urt. v. 9.6.2011, III ZR 157/10</a></p><p>&nbsp;</p><h3><img
class="aligncenter size-full wp-image-5786" src="http://blog.lecturio.de/wp-content/uploads/2011/07/handy-agb1.jpg" alt="" width="576" height="432" /></h3><h3><span
id="more-5781"></span></h3><h3>Sachverhalt</h3><p>Ein Verbraucherschutzverein klagte gegen den Mobilfunkanbieter E-Plus, der Mobilfunkverträge mit Mindestlaufzeiten anbietet. Bei diesen Verträgen bezahlt der Kunde die in Anspruch genommene Leistung monatlich im Nachhinein.</p><p>In den AGBs sind folgende Klauseln enthalten:</p><blockquote><p>&#8220;E-Plus ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn [...] der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet.&#8221;</p></blockquote><p>Der Verbraucherschutzverein kritisiert die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen.</p><p>&nbsp;</p><h3>Entscheidung des BGH</h3><p>Der BGH untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann.</p><p>Die obige AGB zur Sperrung beim Zahlungsverzug ist hingegen unwirksam.</p><p>&nbsp;</p><h3>Lösungsskizze</h3><p>Die AGB könnte gem. § 307 I 1 BGB unwirksam sein, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.</p><p>Eine solche unangemessene Benachteiligung ist gem. § 307 II Nr. 1  BGB im Zweifel dann anzunehmen, wenn sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist. Dabei ist die AGB nach ständiger Rechtsprechung kundenfeindlich auszulegen.</p><p>Die AGB könnte erheblich <strong>vom gesetzlichen Leitbild der §§ 273, 320 BGB abweichen</strong>.</p><ul><li>Die Klausel sieht in zeitlicher Hinsicht keine Begrenzung vor, d.h. dass E-Plus die Sperre auch dann aufrechterhalten könnte, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sei. &#8211;&gt; Widerspricht § 273 Abs. 1 und § 320 Abs. 1 BGB</li></ul><p>&nbsp;</p><ul><li>Die Klausel ermöglicht eine Sperre auch schon dann, wenn sich der Kunde nur mit einem geringfügigen Betrag im Zahlungsverzug befindet &#8211;&gt; Widerspricht der Wertung des § 320 Abs. 2 BGB</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Die Klausel weicht vom gesetzlichen Leitbild des <strong>§ 45k Abs. 2 S. 1 TKG</strong> ab. Danach ist bei Telefonfestnetzverträgen eine Sperre bei Zahlungsverzug des Kunden nur zulässig, wenn ein Mindestbetrag von 75 € erreicht. Diese Bestimmung ist zwar nicht unmittelbar auf Mobilfunkverträge anwendbar. Die Wertung des Gesetzgebers für Telefondienstleistungsverträge im Festnetzbereich lässt sich aber auf die Beurteilung der Angemessenheit von AGB für den Mobilfunkbereich übertragen (vgl. auch schon BGH, Urt. v. 17.2.2011, III ZR 35/10, WM 2011, 615).</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Ergebnis:</strong> Die Klausel, die eine Sperre unabhängig von der Höhe des Zahlungsrückstandes des Kunden zulässt, ist <strong>unwirksam</strong>.</p><p>&nbsp;</p><p>Lecturio Videos zur AGB-Kontrolle von BMR findest du <a
href="http://www.lecturio.de/e-vorlesungen/videoplayer/evorlesung/schuldrecht-at-vertiefung-9-allgemeine-geschaeftsbedingungen.html">hier</a>:</p><p><strong>Schuldrecht AT Vertiefung 9: Allgemeine Geschäftsbedingungen</strong></p><h3 class='related_post_title'>Das könnte Dich auch interessieren:</h3><ul
class='related_post'><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2010/04/ab-sofort-gunstige-komplettkurse-1-2-staatsexamen-online/' title='Ab sofort günstige Komplettkurse 1. &amp; 2. Staatsexamen online!'>Ab sofort günstige Komplettkurse 1. &#038; 2. Staatsexamen online!</a></li><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2010/03/jura-repetitorium-zivilrecht-ist-da/' title='Jura-Repetitorium &#8220;Zivilrecht&#8221; ist da!'>Jura-Repetitorium &#8220;Zivilrecht&#8221; ist da!</a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/aktuelle-entscheidung-die-handy-agb/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Rauda/Zenthöfer &#8211; Fall zum Zivilrecht</title><link>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/raudazenthofer-fall-zum-zivilrecht/</link> <comments>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/raudazenthofer-fall-zum-zivilrecht/#comments</comments> <pubDate>Mon, 04 Jul 2011 12:14:01 +0000</pubDate> <dc:creator>Martin Malkus</dc:creator> <category><![CDATA[Lecturio-Law]]></category> <category><![CDATA[Jura-Repetitorium]]></category> <category><![CDATA[LecturioLaw]]></category> <category><![CDATA[Online-Vorlesungen]]></category> <category><![CDATA[Staatsexamen]]></category> <category><![CDATA[zivilrecht]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://blog.lecturio.de/?p=5594</guid> <description><![CDATA[Dr. Jochen Zenthöfer bespricht einen klassischen Fall zur GoA und StVG. Autofahrer A fährt auf der Straße, weicht aus, um R nicht zu überfahren, beschädigt dabei sein Auto und verlangt Aufwendungsersatz. Dieses Lecturio-Video ist kostenlos: zum Sachverhalt &#124; zur Lösung Diskussion: Dr. Zenthöfer bejaht das Merkmal der “höheren Gewalt” bei einer Windhose. Ist dies tatsächlich [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a
href="http://blog.lecturio.de/wp-content/uploads/2011/07/unfallskizze-150x150.jpg"><img
class="alignleft size-full wp-image-5595" src="http://blog.lecturio.de/wp-content/uploads/2011/07/unfallskizze-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a></p><p>Dr. Jochen Zenthöfer bespricht einen klassischen Fall zur GoA und StVG. Autofahrer A fährt auf der Straße, weicht aus, um R nicht zu überfahren, beschädigt dabei sein Auto und verlangt Aufwendungsersatz.</p><p>Dieses Lecturio-Video ist kostenlos: <a
href="http://jura.lecturio.de/vortrag/fall-schuldrecht-1">zum Sachverhalt</a> | <a
href="http://jura.lecturio.de/e-vorlesungen/videoplayer/evorlesung/loesung-schuldrecht.html">zur Lösung</a></p><p><strong>Diskussion:</strong></p><p>Dr. Zenthöfer bejaht das Merkmal der “höheren Gewalt” bei einer Windhose. Ist dies tatsächlich so unproblematisch?</p><p>Wie wäre der Fall zu lösen, wenn A nicht der Halter des Wagens wäre, sondern ein “Schwarzfahrer”, d.h. jemand der das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters benutzt?</p><p>&nbsp;</p><p><span
style="color: #ff0000"><strong>Neu: </strong><span
style="color: #000000">Fall zum Strafrecht. Der Fall für Anfänger beschäftigt sich mit dem klassischen Problem der abberatio ictus.</span></span></p><p>&nbsp;</p><p><span
style="color: #ff0000"><span
style="color: #000000">Dieses Lecturio-Video ist kostenlos: <a
href="http://jura.lecturio.de/e-vorlesungen/videoplayer/evorlesung/fall-versuch-fahrlaessigkeit-ruecktritt-und-irrtuemer.html">zum Sachverhalt</a> | <a
href="http://jura.lecturio.de/e-vorlesungen/videoplayer/evorlesung/loesung-versuch-fahrlaessigkeit-ruecktritt-und-irrtuemer.html">zur Lösung</a>. </span></span></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;<br
/><h3 class='related_post_title'>Das könnte Dich auch interessieren:</h3><ul
class='related_post'><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2010/04/ab-sofort-gunstige-komplettkurse-1-2-staatsexamen-online/' title='Ab sofort günstige Komplettkurse 1. &amp; 2. Staatsexamen online!'>Ab sofort günstige Komplettkurse 1. &#038; 2. Staatsexamen online!</a></li><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2010/03/jura-repetitorium-zivilrecht-ist-da/' title='Jura-Repetitorium &#8220;Zivilrecht&#8221; ist da!'>Jura-Repetitorium &#8220;Zivilrecht&#8221; ist da!</a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/raudazenthofer-fall-zum-zivilrecht/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Examensrelevant: eBay &#8211; Entscheidung</title><link>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/06/examensrelevant-ebay-entscheidung/</link> <comments>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/06/examensrelevant-ebay-entscheidung/#comments</comments> <pubDate>Thu, 09 Jun 2011 15:23:59 +0000</pubDate> <dc:creator>Martin Malkus</dc:creator> <category><![CDATA[Lecturio-Law]]></category> <category><![CDATA[eBay]]></category> <category><![CDATA[Examen]]></category> <category><![CDATA[Jura-Repetitorium]]></category> <category><![CDATA[Kaufvertrag]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://blog.lecturio.de/?p=5236</guid> <description><![CDATA[  Folgende BGH-Entscheidung (Urt. v. 11.5.2011 &#8211; VIII ZR 289/09) eignet sich sowohl als Teil einer Aufgabe im 1. Staatsexamen, als auch für einen Aktenvortrag im 2. Staatsexamen. A. Sachverhalt  V ist Mitglied der Internetplattform eBay. Über ihr Konto verkaufte ihr Freund F eine &#8220;VIP-Lounge/Bar/Bistro/Gastronomieeinrichtung&#8221; zu einem Eingangsgebot von 1,00 €. K gab ein Maximalgebot [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p> </p><p>Folgende <a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;Seite=2&amp;nr=56120&amp;pos=73&amp;anz=694">BGH-Entscheidung (Urt. v. 11.5.2011 &#8211; VIII ZR 289/09)</a> eignet sich sowohl als Teil einer Aufgabe im 1. Staatsexamen, als auch für einen Aktenvortrag im 2. Staatsexamen.</p><p><span
id="more-5236"></span></p><p><strong>A. Sachverhalt</strong></p><p> V ist Mitglied der Internetplattform eBay. Über ihr Konto verkaufte ihr Freund F eine &#8220;VIP-Lounge/Bar/Bistro/Gastronomieeinrichtung&#8221; zu einem Eingangsgebot von 1,00 €. K gab ein Maximalgebot von 1.000 € ab und war der Höchstbietende als das Auktionsangebot zurück genommen wurde.</p><p>Das Passwort hat F zufällig erfahren können.</p><p>K macht gegen V einen &#8211; der Höhe nach richtig bezifferten &#8211; Schadensersatzanspruch geltend. Zu Recht?</p><p>In den AGB von eBay heißt es in § 2 Ziffer 9:</p><blockquote><p>&#8220;Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.&#8221;</p></blockquote><p> </p><p><strong>B. Lösungsskizze</strong></p><p> K &#8211;&gt; V §§ 433 I, 280 I, III, 281 I BGB</p><p>Kaufvertrag?</p><p>= Angebot und Annahme gem. §§ 145 ff. BGB auch beim Vertragsschluss im Internet (nach hM stellt das Auktionsangebot eine aufschiebend bedingtes Angebot dar mit dem Höchstbietenden einen Kaufvertrag zu schließen).</p><p>Verkaufsangebot der V?</p><ol><li>selbst (-)</li><li>Zurechnung der Erklärung ihres Freundes F gem. § 164 I 1 BGB?<ol
type="a"><li>Eigene WE (+)</li><li>Handeln unter fremden Namen (+) § 164 I 1 analog</li><li>Mit Vertretungsmacht (-)</li></ol></li></ol><p>3. Zurechnung der Erklärung ihres Freundes F unter Rechtsscheinsgesichtspunkten</p><p>a) Duldungsvollmacht = wenn der Vertretene es willentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftspartner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde zu den vorgenommenen Erklärungen bevollmächtigt ist (-) F hat das Passwort nur zufällig erfahren; eine Duldung der V lag nicht vor.</p><p>b) Anscheinsvollmacht = wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftspartner annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters.</p><ul
type="disc"><li>Grds. greifen die Rechtsgrundsätze der Anscheinsvollmacht nur ein, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung des Dritten glaub schließen zu können, von einer gewissen Dauer und Häufigkeit ist (-) hier: erstmalige Nutzung des Passworts durch F</li></ul><p> </p><ul
type="disc"><li>Zudem: Fahrlässigkeitsvorwurf der V (-)</li></ul><p> </p><p>c) Zurechnung, weil V keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen gegen einen Zugriff des F auf die Kontodaten getroffen hat. (-)</p><ul
type="disc"><li>Der BGH hat dies als eigenständigen Zurechnungsgrund für Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen angenommen. Diese Grundsätze wurden aber nur für deliktische Haftung entwickelt und lassen sich auf das Vertragsrecht nicht anwenden. Anders als im Deliktsrecht, in dem der Schutz der absoluten Rechte Vorrang hat, ist eine Einstandspflicht bei Abschluss eines Vertrages &#8220;nur dann gerechtfertigt, wenn die berechtigten Interessen des Geschäftspartners schutzwürdiger sind als seine eigenen Belange&#8221; (Rz. 19 mwN)</li><li>&#8220;Das Gesetz weist das Risiko einer fehlenden Vertretungsmacht des Handelnden dem Geschäftsgegner und nicht demjenigen zu, in oder unter dessen Namen jemand als Vertreter oder scheinbarer Namensträger auftritt.&#8221;, vgl. §§ 164, 177, 179 BGB (analog).</li><li>Diese Risikozuweisung könne nur dann durchbrochen werden, wenn der Geschäftsgegner annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Verhalten des Dritten. Hier (-) allein aus den eBay-Zugangsdaten kann das nicht gefolgert werden; zu vielfältig sind die Möglichkeiten des Ausspähens und &#8220;Diebstahls&#8221; von Zugangsdaten.</li></ul><p>&#8211;&gt; Kaufvertrag (-)</p><p>&#8211;&gt; §§ 433 I, 280 I, III, 281 I BGB (-)</p><p>Der BGH prüfte zudem, ob V wegen Verletzung von § 2 Ziffer. 9 der eBay-AGB haftet?</p><p>Danach haften Mitglieder grds. für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.</p><p>Die AGB wirken nur zwischen eBay und dem Inhaber eines Mitgliedskontos. Ihnen kommt keine unmittelbare Geltung zwischen Anbieter und Bieter zu, sondern können allenfalls für die Auslegung von Erklärungen Bedeutung gewinnen. Anderenfalls liege ein Vertrag zugunsten Dritter nach § 328 oder ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte vor, der zu einer Haftungsverpflichtung des Kontoinhabers führe, der einer Inhaltskontrolle nach § 307 I 1 BGB nicht stand halten würde.<br
/><h3 class='related_post_title'>Das könnte Dich auch interessieren:</h3><ul
class='related_post'><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/neuer-paragraph-%c2%a7-237-stgb/' title='Neuer Paragraph! &#8211; § 237 StGB'>Neuer Paragraph! &#8211; § 237 StGB</a></li><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/aktuelle-entscheidung-die-handy-agb/' title='Aktuelle Entscheidung: Die Handy &#8211; AGB'>Aktuelle Entscheidung: Die Handy &#8211; AGB</a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/06/examensrelevant-ebay-entscheidung/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Examensrelevant: BGH zur Beweislast bei Nacherfüllung</title><link>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/04/examensrelevant-bgh-zur-beweislast-bei-nacherfullung/</link> <comments>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/04/examensrelevant-bgh-zur-beweislast-bei-nacherfullung/#comments</comments> <pubDate>Tue, 26 Apr 2011 05:30:01 +0000</pubDate> <dc:creator>Martin Malkus</dc:creator> <category><![CDATA[Lecturio-Law]]></category> <category><![CDATA[Beweislast]]></category> <category><![CDATA[BGH]]></category> <category><![CDATA[Entscheidung]]></category> <category><![CDATA[Jura-Repetitorium]]></category> <category><![CDATA[Kaufrecht]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://blog.lecturio.de/?p=4707</guid> <description><![CDATA[Die Entscheidung des 8. Zivilsenats des BGH v. 9.3.2011 (VIII ZR 266/09) zu Fragen der Beweislast bei Nacherfüllung ist sowohl für das erste als auch für das zweite Examen von Relevanz. &#160; I. Sachverhalt Der Kläger K leaste ein neues Audi S4 Cabrio. Die Leasinggeberin erwarb den Neuwagen von V und trat &#8211; wie beim Leasing [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p
style="text-align: justify">Die Entscheidung des 8. Zivilsenats des BGH v. 9.3.2011 (VIII ZR 266/09) zu Fragen der Beweislast bei Nacherfüllung ist sowohl für das erste als auch für das zweite Examen von Relevanz.</p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify"><strong>I. </strong><strong>Sachverhalt</strong></p><p
style="text-align: justify">Der Kläger K leaste ein neues Audi S4 Cabrio. Die Leasinggeberin erwarb den Neuwagen von V und trat &#8211; wie beim Leasing üblich &#8211; die Gewährleistungsansprüche bezüglich des Pkw an den Kläger ab.</p><p
style="text-align: justify">Schon kurz nach Übergabe beanstandete K mehrere Mängel, u.a. einen Fehler des Motors, der sich in &#8220;Zündaussetzern, sporadischem Leistungsverlust und Rütteln des Motors&#8221; zeigte. V führte zweimal Nachbesserungsarbeiten durch: im Juli und im September 2004. Es wurden das Spannungsversorgungsrelais und der elektronische Nockenwellenversteller ausgetauscht. K behauptet im Oktober 2004, dass der Mangel trotzdem nicht beseitigt worden sei und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag.</p><p
style="text-align: justify">Im Rahmen der während des Prozesses erfolgten Beweiserhebung stellte der Sachverständige erst bei der dritten Begutachtung des Fahrzeugs den vom Kläger beschriebenen Mangel fest. Er konnte jedoch nicht angeben, wann dieser Mangel erstmalig aufgetreten war. Denkbar war, dass die Motoraussetzer auf den alten Mängeln beruhten. Als Alternativursachen kamen aber auch: eine defekte Zündspule, eine defekte Zündkerze, ein defektes Einspritzventil, mechanische Defekte am Motor oder schließlich ein Wackelkontakt in der Motorelektronik in Betracht.</p><p
style="text-align: justify">Kann K von V Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der erlangten Gebrauchsvorteile Zug um Zug gegen Rückgabe des Audi S4 unter Anrechnung etwaiger Gebrauchsvorteile verlangen?</p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify"><span
id="more-4707"></span></p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify"><strong>II. </strong><strong>Problemstellung</strong></p><p
style="text-align: justify">Wer hat die Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten durch den Verkäufer zu tragen?</p><p
style="text-align: justify">Zunächst mag man auf die Idee kommen, dass die Beweislast gem. § 476 BGB beim Beklagten liegt.</p><p
style="text-align: justify">Schließlich ist V Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, der K Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.</p><p
style="text-align: justify">Dennoch liegt kein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB vor, so dass die Beweislastumkehr nach § 476 BGB greifen würde. Dies erklärt sich aus der Leasingkonstruktion. Die Leasinggeberin ist eben auch Unternehmerin und kann daher auch nur „normale“ Mängelgewährleistungsrechte an K abtreten. Das ist wohl neben den steuerlichen Vorteilen einer der rechtlichen Nachteile des Leasings.</p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify">III.        <strong>Die Entscheidungen</strong></p><p
style="text-align: justify"><em>Wie haben die Instanzgerichte entschieden?</em></p><p
style="text-align: justify">Sowohl das LG Hof, als auch das OLG Bamberg haben die Klage abgewiesen, weil der Kläger nicht habe beweisen können, dass der vom Sachverständigen im Prozess festgestellte Fahrzeugmangel auf der erfolglosen Nachbesserung der Beklagten beruhe und nicht auf eine neue Mängelursache zurückzuführen sei.</p><p
style="text-align: justify">Zwar sei der neuaufgetretene Motorfehler mit dem alten Motorfehler vergleichbar, so dass ein Anscheinsbeweis zu einer Umkehr der Beweislast führen könne. Ein solcher sei jedoch durch die vom Sachverständigen vorgetragenen Alternativursachen wieder erschüttert worden.</p><p
style="text-align: justify">Es ließ sich eben nicht sicher feststellen, ob die Zündaussetzer identisch waren:</p><p
style="text-align: justify">Die Zündaussetzer nach Übergabe (à § 446), wurden von V nachgebessert, stellten damit wie sich vermuten lässt einen Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs dar.</p><p
style="text-align: justify">Ein Rücktrittsrecht hat K aber nur, wenn auch die neuen Zündaussetzer nach den zwei vermeintlich vergeblichen Reparaturen auf diesen ursprünglichen Mangel zurückzuführen sind.</p><p
style="text-align: justify">In Betracht kamen aber eben auch zahlreiche Alternativursachen, so dass es unklar war, ob nicht eine neue Ursache zum neuen Mangel führte, der dann nicht bei Gefahrübergang vorlag und somit auch nicht zum Rücktritt wegen zweimaliger erfolgloser Nacherfüllung gem. § 440 BGB berechtigt.</p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><blockquote><p><strong>Exkurs: Masserati – Entscheidung</strong></p><p><strong> </strong>Das ganze lässt sich leichter erklären, wenn wir zunächst noch einen kleinen Exkurs zur im Leitsatz zitierten Entscheidung desselben Senats vom 11.2.2009 machen. Ich nenne sie mal „Masserati-Entscheidung“.</p><p>Unsere Entscheidung stellt die Fortführung der Entscheidung desselben Senats vom 11.2.2009 dar. Der BGH bekräftigte seine Rechtsprechung, nach der der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung trägt.</p><p>Im damaligen Fall bestand ebenfalls eine Leasingkonstruktion. Statt eines Klägers, hatten wir eine Klägerin. Statt eines Audis einen Maserati Quattroporte im Wert von über 100.000 €. Ansonsten war die Situation dieselbe.</p><p>Das Fahrzeug war ebenfalls kurz nach Kauf zweimal in der Werkstatt, weil der elektrische Fensterheber der Fahrertür defekt war.</p><p>Als der Mangel dann trotz zweimaliger Reparatur abermals auftrat erklärte die Klägerin den Rücktritt vom Kaufvertrag.</p><p>Der Sachverständige hat festgestellt, dass sich die Fensterscheibe wegen eines Defekts des Sensors des Einklemmschutzes erst nach mehrfacher Betätigungdes Schalters und auch dann nur stückweise schließen ließ. Außerdem fand der Sachverständige Kratzspuren und Absplitterungen der Scheibe an der Fahrertür, die auf einen Einbruchsversuch schließen ließen.</p><p>Als Ursache für den Fehler kommen damit sowohl ein Fertigungsfehler, als auch ein Einbruchsversuch in Betracht.</p><p>&nbsp;</p><p>Die rechtliche Bewertung gleicht zunächst unserer Entscheidung zum Audi S4:</p><ul><li>Es sei davon auszugehen, dass der von der Klägerin behauptete Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen habe.</li><li>Für einen Rücktritt wegen zweier erfolgloser Nachbesserungsversuche gem. § 440 BGB müsse die Klägerin aber auch nachweisen, dass das Fahrzeug im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung mangelhaft gewesen sei.</li><li>Von einer zweifach misslungenen Nachbesserung könne nur die Rede sein, wenn die Maßnahme nicht zu einer dauerhaften Beseitigung eines seit Gefahrübergang bestehenden Mangels geführt habe. D.h., dass keine neuen Mängel aufgetreten sein dürfen, sondern nur ein seit Gefahrübergang vorhandener Mangel fortbestehen muss.</li><li>Ein Fehlschlagen der Nachbesserung sei aber nicht bewiesen, wenn der zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung wiederholt aufgetretene Fehler auch durch ein nicht vom Verkäufer zu verantwortendes Fehlverhalten dritter Personen verursacht worden sein könne.</li><li>Das war hier der Fall, denn es ließ sich nicht klären, ob die Fehlfunktion des Fensterhebers aus einem von Anfang an beschädigten Sensor- d.h. Produktfehler resultiert oder aber durch einen nach der ersten erfolgreichen? Reparatur durch einen Einbruchsversuch verursacht worden sei.</li><li>Die Klägerin ist sowohl für die Mangelhaftigkeit der Sache als auch für das Fehlschlagen der Nacherfüllung gem. § 440 BGB beweisbelastet!</li></ul></blockquote><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify"><strong>Zurück zu unserem Ausgangsfall</strong>:</p><p
style="text-align: justify">Nachdem die Instanzgerichte die Klage des Klägers abwiesen, hatte die Revision vor dem BGH Erfolg.</p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify"><em>Worin liegt der Unterschied zur Masserati-Entscheidung?</em></p><p
style="text-align: justify">Zwar trägt der Käufer auch nach der Nachbesserung durch den Verkäufer die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung.</p><p
style="text-align: justify">Weise die Kaufsache auch nach den Nachbesserungsversuchen des Verkäufers noch den bereits zuvor gerügten Mangel auf, entsprechen sich die Mangelsymptome wie es in Rz. 16 der Entscheidung heißt, müsse der Käufer nicht nachweisen, dass dieser Mangel auf derselben technischen Ursache beruhe wie der zuvor gerügte Mangel.</p><p
style="text-align: justify">Die Beweislast erstrecke sich allerdings nicht auf die Frage, auf welche Ursache ein Mangel der verkauften Sache zurückzuführen sei, sofern eine Verursachung durch unsachgemäßes Verhalten des Käufers ausgeschlossen sei.</p><p
style="text-align: justify">Hierin liegt der Unterschied zur Masserati – Entscheidung!</p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify"><strong> IV. </strong><strong>Bewertung</strong></p><p
style="text-align: justify">Die BGH-Entscheidung verdient Zustimmung. Die Beweislastanforderungen an den Käufer in solch unsicheren technischen Bereichen allzu hoch zu schrauben dient niemanden: nach der Ansicht des Instanzgerichts hätte ein weiteres Gutachten in einer geschätzten Höhe von 7500 € eingeholt werden müssen, um möglicherweise den Beweis zu erbringen, dass der ursprüngliche Mangel und nicht einer der Alternativursachen zu den weiteren Motoraussetzern geführt habe.</p><p
style="text-align: justify">Der BGH hat mit diesen beiden Entscheidungen - in Fällen bei denen mangels verbraucherprivatrechtlichen Einschlag nicht auf § 476 BGB zurückgegriffen werden kann - die Konturen der Beweislastverteilung in sinnvoller Weise festgesteckt.</p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify"><strong>Literatur zur Vertiefung:</strong></p><p
style="text-align: justify"><a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_2_437.pdf">Entscheidungsanmerkung von Prof. Artz, ZJS 2011, 166.</a></p><p
style="text-align: justify"><a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/viiizr266_09.htm">Besprechung von Prof. Lorenz. </a></p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify">Zur Beweislast und zum Beweisverfahren im Allgemeinen vgl. <strong><a
href="http://jura.lecturio.de/vortrag/le-8--7-beweis">Oberheim, LE 8: § 7 Beweis</a></strong></p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><p
style="text-align: justify">&nbsp;</p><h3 class='related_post_title'>Das könnte Dich auch interessieren:</h3><ul
class='related_post'><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/neuer-paragraph-%c2%a7-237-stgb/' title='Neuer Paragraph! &#8211; § 237 StGB'>Neuer Paragraph! &#8211; § 237 StGB</a></li><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/aktuelle-entscheidung-die-handy-agb/' title='Aktuelle Entscheidung: Die Handy &#8211; AGB'>Aktuelle Entscheidung: Die Handy &#8211; AGB</a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/04/examensrelevant-bgh-zur-beweislast-bei-nacherfullung/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Lecturio-Law: Wie bereite ich mich gezielt auf die mündliche Prüfung vor?</title><link>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/04/wie-bereite-ich-mich-gezielt-auf-die-mundliche-prufung-vor/</link> <comments>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/04/wie-bereite-ich-mich-gezielt-auf-die-mundliche-prufung-vor/#comments</comments> <pubDate>Sat, 16 Apr 2011 10:42:25 +0000</pubDate> <dc:creator>Martin Malkus</dc:creator> <category><![CDATA[Lecturio-Law]]></category> <category><![CDATA[1. Staatsexamen]]></category> <category><![CDATA[Jura]]></category> <category><![CDATA[Jura-Repetitorium]]></category> <category><![CDATA[Mündliche Prüfung]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://blog.lecturio.de/?p=4599</guid> <description><![CDATA[Der elementare Tipp lautet: die Prüfungssimulation. Setze dich mit deinen Kommilitonen zusammen und simuliere eine Prüfung. Der Blogbeitrag gibt Tipps und Beispiele.
]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>In meinem Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der JuS (2011/04) beschäftige ich  mich ausführlich mit der Frage.</p><p>Der elementare Tipp  lautet: die <strong>Prüfungssimulation</strong>. Setze dich mit deinen Kommilitonen zusammen  und simuliere eine Prüfung.</p><p>Die Sache ist  eigentlich ganz einfach:</p><ul><li>Ein Mitglied eurer  Lerngruppe schlüpft in die Rolle des Prüfers,</li><li>sucht aus  Zeitschriften aktuelle Fälle mit Lösungen heraus (dazu eignen sich die in den  Ausbildungszeitschriften z.B. JuS, NRÜ, RÜ, RA besprochenen und oftmals im  Gutachtenstil gelösten Fälle)</li><li>Die Lösung dieses  Falles bildet den großen Rahmen der Prüfung.</li><li>Vermengt werden  sollte er mit zahlreichen allgemeiner gehaltenen &#8220;Exkurs-Fragen&#8221;</li></ul><p>Anregungen und  Literatur zur Vertiefung findest du im erwähnten Aufsatz.</p><p>&nbsp;</p><p><img
class="alignnone" src="http://malkus.files.wordpress.com/2010/03/mdlpruefung-hp.jpg" alt="" width="576" height="432" /></p><p><span
id="more-4599"></span></p><h2>Beispiel für eine Prüfungssimulation</h2><p>An dieser Stelle  soll anhand eines kleinen Beispielsfalls der Einstieg in eine selbstgestaltete Prüfungssimulation erleichtert werden:</p><p><em>Prüfer:</em> Guten Morgen. Willkommen zur heutigen mündlichen Prüfung. Wie mit ihnen besprochen werden wir zunächst Zivilrecht prüfen, anschließend prüft Herr Kollege Hass das Strafrecht und zu guter letzt prüft Dr. Hörde das Öffentliche Recht.<br
/> Dann legen wir mal los. Ich habe Ihnen folgenden kleinen Sachverhalt mitgebracht: A ist, nachdem B sich von ihm getrennt hat verzweifelt. Daher öffnet er die Gasleitung in seiner Wohnung, um sich zu vergiften. Seinen Hamster trägt er in den Flur und dichtet die Tür mit einem Handtuch ab, damit das Tier überlebt. Nach 15 Minuten findet er durch ein Telefongespräch mit einer Freundin Trost und schließt den Gashahn wieder. Unerwartet klingelt die Ex-Freundin B, um ihre restlichen Sachen abzuholen. Es kommt zu einer heftigen Aussprache. B zieht eine Zigarettenschachten und ein Feuerzeug aus der Tasche. Der A erkennt, dass es beim Anzünden der Zigarette zu einer Explosion des Luft-Gas-Gemisches in der Wohnung kommen kann mit tödlichen Folgen für ihn, B und die anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses. Dennoch greift er nicht ein, sondern nimmt die Folgen in Kauf. B zündet das Feuerzeug an, es kommt zur Explosion und das gesamte Haus stürzt ein. A und B erleiden schwere Verletzungen, der Mitbewohner C wird von Trümmern erschlagen.<br
/> <em>Prüfer:</em> Frau A, haben Sie alles verstanden?</p><p><em>Frau A:</em> Ja.</p><p><em>Prüfer:</em> Sehr schön, wenn Sie dann so nett wären uns den Sachverhalt einmal zusammenzufassen.</p><p><em>Frau A:</em> Also, A ist unglücklich, weil die B sich von ihm getrennt hat. Er beschließt sich umzubringen, indem er die Gasleitung in seiner Wohnung öffnet. Vorher bringt er noch sein Haustier in Sicherheit. Dann führt er ein Telefongespräch und dreht die Gasleitung wieder ab. Daraufhin erscheint die B in der Wohnung um noch Sachen abzuholen. A vergisst kurze Zeit die Gasleitung. B zündet sich eine Zigarette an, daraufhin explodiert das Gas. Das Haus stürzt ein. B wird schwer verletzt und der Nachbar C stirbt.</p><p><em>Prüfer:</em> Gut, vielen Dank. Herr B haben Sie noch etwas zu ergänzen?</p><p><em>Herr B:</em> Hmm.. ich würde noch erwähnen, dass der A bemerkt, wie B sich langsam die Zigarette anzünden will, wieder an das Gasgemisch erinnert wird, sich der Gefahr bewusst ist, aber dennoch nicht einschreitet.</p><p><em>Prüfer:</em> In Ordnung. Welche Rolle das spielt werden wir im Laufe der Prüfungsgesprächs noch merken. Wenn dann keine weiteren Fragen mehr sind&#8230;</p><p><span
style="color: #ff0000">[Hier ist nun die Gelegenheit noch weitere Fragen zu stellen. Die Chance sollte nicht verpasst werden !]</span></p><p><em>Prüfer:</em> &#8230; legen wir los. Frau C, an welche Tatbestände denken Sie?</p><p><em>Frau C:</em> Nun, bezüglich der B, die schwere Verletzungen davon getragen hat an §§ 223, 224 StGB. Bezüglich C an § 212 StGB</p><p><em>Prüfer:</em> Sonst noch etwas?Frau C: Ahh ja, bezüglich der B auch noch an versuchten Totschlag.</p><p><span
style="color: #ff0000">[Achten Sie darauf auch die Paragraphen zu nennen, nur so kann den Prüfern gezeigt werden, dass man genaues Arbeiten beherrscht.]</span></p><p><em>Prüfer:</em> Herr D. Was fällt ihnen noch ein?</p><p><em>Herr D:</em> Es könnte auch Mord nach § 211 StGB sein.</p><p><em>Prüfer:</em> Danke. Nun haben wir alle Tatbestände, die sich gegen den Körper und das Leben richten. Fällt noch irgendjemanden etwas anderes ein?</p><p><span
style="color: #ff0000">[die Frage ist freigegeben. Nun haben alle Prüflinge die Möglichkeit dem Prüfer zu signalisieren, dass sie die Frage beantworten wollen. Dezentes Melden ist in dem Fall erlaubt.]</span></p><p><span
style="color: #000000"><em>Prüfer:</em> Ja, Frau A. </span><span
style="color: #ff0000">[Frau A hat mit wissenden Blickkontakt die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt.]</span></p><p><em>Frau A: </em>§ 308 Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.</p><p><em>Prüfer:</em> Sehr schön. Herr B, prüfen Sie einmal den § 308 StGB.</p><p><span
style="color: #ff0000">[An dieser Stelle dürfen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Kein Prüfer erwartet von Ihnen, dass Sie einen so unbekannten Paragraphen wie den § 308 StGB beherrschen. Jetzt heißt es: dogmatisch sauber vorgehen!]</span><br
/> <em>Herr B:</em> Natürlich. Ich muss erst einmal blättern. § 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.  „Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Erste Voraussetzung ist also die Herbeiführung einer Explosion durch Sprengstoff. Zweifel habe ich schon am Wortlaut „Sprengstoff“. Hier liegt eine Gasexplosion vor. Nach Sinn und Zweck allerdings dürfte auch das darunter fallen.</p><p><span
style="color: #ff0000">[Wie in § 14 Hess. JAG genannt soll der Prüfling seine dogmatisches Verständnis und Fähigkeiten unter Beweis stellen. Durch systematisches Vorgehen unter Zugrundelegung der Auslegungskriterien auch bei völlig unbekannten Tatbeständen zeigt er dies.] </span></p><p><span
style="color: #000000"><em>Prüfer:</em> Ja, dem kann ich zustimmen. Ich sehe aber schon gar keinen Grund, dass sie am Wortlaut zweifeln. Herr B: Ahh, richtig. § 308 umfasst alle Arten der Explosion außer die durch § 307 StGB erfasste Explosion aufgrund von Kernenergie. Sprengstoff ist nur beispielhaft aufgezählt, wie das „namentlich“ signalisiert. </span></p><p><em>Prüfer:</em> Frau C, prüfen Sie bitte weiter.</p><p><em>Frau C:</em> Zunächst einmal ist fraglich, ob der A die Explosion durch Tun oder Unterlassen herbeigeführt hat. Wir könnten nämlich an das Öffnen der Gasleitung – also an ein Tun anknüpfen oder aber an das Untätigbleiben, obwohl A genau gesehen hat, dass B sich eine Zigarette anstecken wird.</p><p><em>Prüfer:</em> Richtig. Herr D, wie grenzen wir denn Tun von Unterlassen ab?</p><p><em>Herr D:</em> Maßgeblich ist der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit. Hier würde ich ihn im Unterlassen sehen, da sich zu diesem Zeitpunkt die Gefahrenlage dramatisch verschärft hat und A das auch wusste. Entscheidend ist beim Unterlassungsdelikt stets die Garantenstellung gem. § 13 Abs.1 StGB. Diese kann sich hier aus Ingerenz, also pflichtwidrigem Vorverhalten ergeben. A hat die Gasleitung aufgedreht und damit pflichtwidrig eine Gefahr geschaffen.Eine Sprengstoffexplosion durch Unterlassen gem. §§ 308, 13 StGB ist zu bejahen. Zudem ist die Erfolgsqualifikation des Absatzes 3 verwirklicht, da A wenigstens leichtfertig den Tod des C verursacht hat.</p><p><em>Prüfer:</em> Gut. Nun, Frau C, prüfen Sie doch mal den nächsten Tatbestand.</p><p><span
style="color: #ff0000">[Aufmerksames Zuhören und knappe Notizen helfen auf den plötzlichen Wechsel gefasst zu sein.]</span></p><p><span
style="color: #000000"><em>Frau C:</em> Dann würde ich nun direkt mit dem Totschlag bzw. Mord weitermachen. </span></p><p><span
style="color: #ff0000">[Auf §§ 223, 224 StGB geht Frau C bewusst nicht ein, da sie weiß, dass es da wenig Punkte zu holen gibt.]</span></p><p><span
style="color: #000000"><em>Frau C:</em> Das Öffnen der Gasleitung scheidet dabei als Anknüpfungspunkt aus, denn zu diesem Zeitpunkt fehlte ihm der Vorsatz jemanden außer sich umkommen zu lassen, geschweige denn eine Explosion hervorzurufen. Er bringt sein Haustier in Sicherheit, in den Nebenraum, da er sich durch das Gas vergiften, nicht aber das ganze Haus in die Luft jagen wollte. Als B sich dann die Zigarette anzünden wollte, erkannt er die Gefahr für andere und nahm dennoch keine Handlung mehr vor. Daher ist eine Strafbarkeit wegen Unterlassens zu prüfen.</span></p><p><em>Prüfer:</em> Frau A, wie prüft man denn solch ein Unterlassungsdelikt?</p><p><em>Frau A: </em>Wie beim Begehungsdelikt muss der tatbestandliche Erfolg eintreten. Hier der Tod. Der Erfolg beruht auf der Nichtvornahme einer zur Abwendung des Erfolges gebotenen Handlung. A hat es gerade unterlassen, die B abzuhalten in der mit Gas gefüllten Wohnung ihr Feuerzeug zu zünden. A hat auch die Möglichkeit zur Vornahme dieser Handlung gehabt. Das Unterlassen war ursächlich für den Erfolgseintritt, denn die Vornahme der Rettungshandlung kann nicht hinzugedacht werden, ohne dass hier der Erfolg in Gestalt des Todes des C entfallen würde, ist also quasi-kausal. Die Garantenstellung besteht aus Ingerenz aufgrund des pflichtwidrigen Vorverhaltens. Entsprechensklausel und Zumutbarkeit der Vornahme der gebotenen Handlung sind ebenfalls erfüllt.</p><p>(&#8230;)</p><p><em>Prüfer:</em> Vielen Dank, damit schließen wir die erste Prüfung.</p><p>&nbsp;</p><h3>Links</h3><p><a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.juratube.com/2011/04/08/top-5-tipps-um-durch-die-mundliche-prufung-zu-fallen/">Top 5 &#8211; Tipps um durch die mündliche Prüfung zu fallen</a></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;<br
/><h3 class='related_post_title'>Das könnte Dich auch interessieren:</h3><ul
class='related_post'><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/f/' title='F***'>F***</a></li><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/samenspender-soll-unterhalt-zahlen/' title='Samenspender soll Unterhalt zahlen '>Samenspender soll Unterhalt zahlen </a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/04/wie-bereite-ich-mich-gezielt-auf-die-mundliche-prufung-vor/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>F***</title><link>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/f/</link> <comments>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/f/#comments</comments> <pubDate>Sun, 27 Mar 2011 10:30:59 +0000</pubDate> <dc:creator>Martin Malkus</dc:creator> <category><![CDATA[Lecturio-Law]]></category> <category><![CDATA[Fuck]]></category> <category><![CDATA[Jura]]></category> <category><![CDATA[Jura-Online-Repetitorium]]></category> <category><![CDATA[Jura-Repetitorium]]></category> <category><![CDATA[Lecturio]]></category> <category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://blog.lecturio.de/?p=4419</guid> <description><![CDATA[zu den rechtlichen Implikationen des Wortes "Fuck" in den USA und Deutschland. ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der oscargekrönte Film &#8220;The King&#8217;s Speech&#8221; wird in den USA nicht in der Originalfassung gezeigt werden können.</p><p><img
class="alignleft size-medium wp-image-4434" src="http://blog.lecturio.de/wp-content/uploads/2011/03/finger-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /></p><p>Grund ist die Schimpftirade des stotternden Königs: &#8220;F**, F***, F****&#8221; (<a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.youtube.com/watch?v=xJvGE7Vvd4M">bei YouTube anschauen)</a>.</p><p>Diese seien für eine Freigabe ab zwölf Jahren nicht geeignet und wurden daher in der US-Version stumm geschaltet.</p><p>&nbsp;</p><p>Grund genug die rechtlichen Implikationen des Wortes &#8220;Fuck&#8221; etwas genauer zu untersuchen.</p><p><span
id="more-4419"></span></p><p>&nbsp;</p><h4>1. Rechtslage in den USA</h4><p><span
style="font-weight: normal">Christopher M. Fairman,      Associate Professor der Ohio State University untersuchte dies detailliert      in seinem 78-seitigen Aufsatz.</span><br
/> (Download: <a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=896790">http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=896790</a> )</p><p>&nbsp;</p><h4>2. ****lage in Deutschland!!!</h4><p>Und die deutsche Rechtsprechung?</p><ul><li>Das BVerfG erklärte die      &#8220;<strong>Fuck Parade</strong>&#8221; ebenso wie die &#8220;Love Parade&#8221; nicht zu      einer durch Art. 8 GG geschützten Versammlung, da das Element der      öffentlichen Meinungskundgabe nicht als ausreichend angesehen wurden.      (BVerfG, Beschl. v. 12.7.2001 &#8211; 1 BvQ 28/01, 1 BvQ 30/01).</li></ul><ul><li>Gartenzwerge, die den      Mittelfinger zur &#8220;Fuck-you-Geste&#8221; herausstrecken (sog.      &#8220;<strong>Frustzwerge</strong>&#8220;, wurden vom AG Grünstadt (NJW 1995, 889) als Geste      der Missachtung gegenüber den Nachbarn angesehen und führten zu einem      Unterlassungsanspruch.</li><li>Das AG Elze (ZMR 2001, 625)      verneinte eine Beleidigung aber in einem Fall, bei dem der Mittelfinger      des Zwerges verbunden und mit einer Blume verziert wurde.</li></ul><ul><li>Die <strong>Karikatur auf den Focus      Werbeslogan </strong>(&#8220;Fakten, Fakten, Fakten und immer an die Leser      denken&#8221;) durch eine Berliner Zeitschrift mit den Worten &#8220;Ficken,      Ficken, Ficken, und nicht mehr an die Leser denken!&#8221; wurde vom LG      Berlin (NJW 1997, 1371) als Schmähkritik eingestuft.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Quellen</strong></p><p><a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://test.schnittberichte.com/news.php?ID=2582">Schnittberichte.com</a></p><p>&nbsp;</p><p><strong>zur Vertiefung</strong></p><p>Fairman, Christopher M., Fuck (March 2006). Ohio State Public Law Working Paper No. 59; Center for Interdisciplinary Law and Policy Studies Working Paper Series No. 39. Available at SSRN: <a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://ssrn.com/abstract=896790">http://ssrn.com/abstract=896790</a></p><p>&nbsp;<br
/><h3 class='related_post_title'>Das könnte Dich auch interessieren:</h3><ul
class='related_post'><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2010/05/klausuren-und-musterlosungen-sind-online/' title='Klausuren und Musterlösungen sind online!'>Klausuren und Musterlösungen sind online!</a></li><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2010/05/news-bei-lecturio-law-kurse-online-facebook-community-kursubersicht/' title='News bei Lecturio-Law: Kurse online, Facebook-Community, Kursübersicht'>News bei Lecturio-Law: Kurse online, Facebook-Community, Kursübersicht</a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/f/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Mattscheiben-Mittwoch: Lerntechniken für Juristen (Lecturio-Law)</title><link>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/mattscheiben-mittwoch-lerntechniken-fur-juristen-lecturio-law/</link> <comments>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/mattscheiben-mittwoch-lerntechniken-fur-juristen-lecturio-law/#comments</comments> <pubDate>Wed, 23 Mar 2011 15:02:53 +0000</pubDate> <dc:creator>Sebastian</dc:creator> <category><![CDATA[eVideo]]></category> <category><![CDATA[Lecturio-Law]]></category> <category><![CDATA[Mattscheiben-Mittwoch]]></category> <category><![CDATA[build.UP]]></category> <category><![CDATA[Jura-Repetitorium]]></category> <category><![CDATA[Lernen]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://blog.lecturio.de/?p=4406</guid> <description><![CDATA[eLearning, Lebenslanges Lernen, Lernprozesse &#8211; es gibt viele verschiedene Ansätze und Konzepte, die mit dem Thema Lernen zu tun haben. Eine Frage, die dabei oftmals unbeantwortet bleibt, lautet, wie lernt man eigentlich richtig? Da dies nicht pauschal zu beantworten ist, widmet sich der heutige Mattscheiben-Mittwoch dem(richtigen) juristischen Lernen. David Haas von build.UP, einer unserer offiziellen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a
href="http://www.lecturio.de/vortrag/lerntechniken-fuer-juristen-einfuehrung"><img
class="alignright" style="cursor: -moz-zoom-in;" src="http://www.sxc.hu/pic/l/l/lu/lusi/1102366_83364667.jpg" alt="" width="275" height="206" /></a><strong>eLearning</strong>, Lebenslanges Lernen, Lernprozesse &#8211; es gibt viele verschiedene Ansätze und <strong>Konzepte</strong>, die mit dem Thema <strong>Lernen </strong>zu tun haben. Eine <strong>Frage</strong>, die dabei oftmals unbeantwortet bleibt, lautet, wie lernt man eigentlich richtig? Da dies nicht pauschal zu beantworten ist, widmet sich der heutige Mattscheiben-Mittwoch dem(richtigen) <strong>juristischen Lernen</strong>.</p><p>David Haas von <span
style="color: #ff0000;"><strong><a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.build-up.de/" target="_blank">build.UP</a></strong></span>, einer unserer offiziellen Partner, <strong></strong> referiert in der<strong></strong><strong><a
href="http://jura.lecturio.de/e-vorlesungen/themen/anzeigen/thema/lerntechniken-fuer-juristen.html?pc=lecblog" target="_blank"> Vortragsreihe <em>Lerntechniken für Juristen</em></a> </strong>über das Thema <strong>Lernen aus juristischer Perspektive</strong>. In der <strong>Einführung</strong>, welche Ihr euch nachfolgend anschauen könnt, wird schnell deutlich worum es geht und warum David Haas genau der Richtige für dieses Thema ist. Während seines Studiums war er u.a. in <strong>China </strong>und beschäftigte sich auch dort ausgiebig mit dem Thema Lernen. Zurück in Deutschland folgte dann die <strong>Examensvorbereitung </strong>sowie die Frage, wie man die verschiedenen <strong>Lerntechniken </strong>speziell auf den <strong>juristischen Lehrstoff</strong> anwenden könnte.</p><p><span
class="aligncenter"><a
rel="lec:player" rev="key:9440f92fd410ff198933610db7ca7e1b,w:600,pl:smallLayout" href="http://www.lecturio.de/vortrag/lerntechniken-fuer-juristen-einfuehrung">Lerntechniken für Juristen &#8211; Einführung</a></span></p><p>Die <strong>Vortragsreihe </strong>ist inhaltlich in <strong>vier Teile gegliedert:</strong> Teil 1 &#8211;  Lesetechniken, Mitarbeit, Arbeitsgemeinschaften, Teil 2 &#8211;  Arbeitstechniken und Gutachtentechnik, Teil 3 &#8211; Merktechniken und  Wiederholen &amp; Teil 4 &#8211; Motivation, Zeitmanagement, Prokrastination,  Arbeitsplatz. Falls euch diese <strong>e-Vorlesung</strong> also überzeugt haben sollte, so könnt Ihr die <span
style="color: #ff0000;"><strong><a
href="http://jura.lecturio.de/e-vorlesungen/themen/anzeigen/thema/lerntechniken-fuer-juristen.html?pc=lecblog" target="_blank">komplette Vortragsreihe <em>Lerntechniken für Juristen</em> für nur 24,90€ erwerben</a></strong></span>. Die <strong>Vorteile </strong>habe ich hier noch einmal für euch zusammengefasst:</p><ul><li><strong>Player </strong><strong>mit zwei synchronen, frei wechselbaren Videofenstern </strong>(Dozenten &amp; Präsentationsmaterialien)</li><li>Individuelle und flexible Vorbereitung auf <strong>Prüfungen</strong></li><li>Auf die gekauften e-Vorlesungen kann innerhalb von 12 Monaten <strong>beliebig oft zugegriffen werden</strong></li></ul><p>Außerdem gibt es wieder <span
style="color: #ff0000;"><strong><a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.youtube.com/user/Lecturio" target="_blank">neue Videos auf unserem Youtube-Kanal</a></strong></span>. Dieses Mal werden die Bereiche Arbeitsrecht, Aussagenlogik und Anatomie abgedeckt. <span
style="color: #ff0000;"><strong><a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.youtube.com/user/Lecturio" target="_blank">Schaut doch mal rein!</a></strong></span><br
/><h3 class='related_post_title'>Das könnte Dich auch interessieren:</h3><ul
class='related_post'><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2011/02/mattscheiben-mittwoch-online-jura-lernen-mit-lecturio-law-jstg-2010-teil-1/' title='Mattscheiben-Mittwoch: Online Jura Lernen mit Lecturio-Law / JStG 2010 Teil 1'>Mattscheiben-Mittwoch: Online Jura Lernen mit Lecturio-Law / JStG 2010 Teil 1</a></li><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2011/07/neuer-paragraph-%c2%a7-237-stgb/' title='Neuer Paragraph! &#8211; § 237 StGB'>Neuer Paragraph! &#8211; § 237 StGB</a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/mattscheiben-mittwoch-lerntechniken-fur-juristen-lecturio-law/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Samenspender soll Unterhalt zahlen</title><link>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/samenspender-soll-unterhalt-zahlen/</link> <comments>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/samenspender-soll-unterhalt-zahlen/#comments</comments> <pubDate>Sun, 13 Mar 2011 11:42:14 +0000</pubDate> <dc:creator>Martin Malkus</dc:creator> <category><![CDATA[Lecturio-Law]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Jura]]></category> <category><![CDATA[Jura-Repetitorium]]></category> <category><![CDATA[Samenspender]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://blog.lecturio.de/?p=4315</guid> <description><![CDATA[Der damals 47jährige Beklagte spendete seinen Samen, um den Klägerinnen, ein lesbisches Paar, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Beklagte und Klägerinnen lernten sich über eine Kleinanzeige &#8220;lesbisches Paar sucht Samenspender&#8221; kennen. Für die Samenspende erhielt der Beklagte kein Geld, es sollten ihm aber nach der Verabredung mit den Klägerinnen auch keine finanziellen Nachteile entstehen, wie der [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a
href="http://blog.lecturio.de/wp-content/uploads/2011/03/pregnant.jpg"></a><a
href="http://blog.lecturio.de/wp-content/uploads/2011/03/pregnant.jpg"><img
class="alignleft size-medium wp-image-4316" src="http://blog.lecturio.de/wp-content/uploads/2011/03/pregnant-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" /></a><br
/> Der damals 47jährige Beklagte spendete seinen Samen, um den Klägerinnen, ein lesbisches Paar, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Beklagte und Klägerinnen lernten sich über eine Kleinanzeige &#8220;lesbisches Paar sucht Samenspender&#8221; kennen. Für die Samenspende erhielt der Beklagte kein Geld, es sollten ihm aber nach der Verabredung mit den Klägerinnen auch keine finanziellen Nachteile entstehen, wie der Spiegel berichtet. Nunmehr klagen Mutter und Co-Mutter gegen den Samenspender auf Unterhalt.</p><p><span
id="more-4315"></span></p><p>Das Gesetz scheint eindeutig: Der Beklagte steht als leiblicher Vater in der Pflicht für den Unterhalt seines Kindes aufzukommen. Daran ändert wohl auch die Vereinbarung mit Mutter und Co-Mutter nichts.</p><p>Das Familienrecht scheint insoweit dem medizinischen und gesellschaftlichen Wandel etwas hinterherzuhinken, bietet es doch für die Problematik der Samenspende keine befriedigende Lösung. So müssen auch die Empfängerinnen der Samenspende theoretisch damit rechnen, dass der Samenspender Anspruch auf das Kind, etwa Umgangsrechte, erhebt. Letztlich hätte sich die scheinbare Gesetzeslücke aber vor dem Streit dadurch schließen lassen, dass die Mütter geheiratet und die Co-Mutter das Kind adoptiert hätte.</p><p>&nbsp;</p><p>Quellen und Vertiefung</p><ul
type="disc"><li>des Sachverhalts: <a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,748204,00.html">Spiegel Online </a></li><li>der rechtlichen Fragen: <a
target="_blank" rel="nofollow" href="http://fokus-familienrecht.blogspot.com/2011/03/samenspender-auf-unterhalt-in-anspruch.html">Fokus Familienrecht Blog </a></li></ul><p>&nbsp;</p><p>Die Grundzüge des Familienrechts erklärt Richterin am OLG Gretel Diehl im<a
href="http://jura.lecturio.de/vortrag/familienrecht-1"> Lecturio-Law BMR Rep.</a></p><p>&nbsp;<br
/><h3 class='related_post_title'>Das könnte Dich auch interessieren:</h3><ul
class='related_post'><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2011/04/wie-bereite-ich-mich-gezielt-auf-die-mundliche-prufung-vor/' title='Lecturio-Law: Wie bereite ich mich gezielt auf die mündliche Prüfung vor?  '>Lecturio-Law: Wie bereite ich mich gezielt auf die mündliche Prüfung vor? </a></li><li><a
href='http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/f/' title='F***'>F***</a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.lecturio.de/index.php/2011/03/samenspender-soll-unterhalt-zahlen/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>5</slash:comments> </item> </channel> </rss>
