Samenspender soll Unterhalt zahlen

Der damals 47jährige Beklagte spendete seinen Samen, um den Klägerinnen, ein lesbisches Paar, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Beklagte und Klägerinnen lernten sich über eine Kleinanzeige “lesbisches Paar sucht Samenspender” kennen. Für die Samenspende erhielt der Beklagte kein Geld, es sollten ihm aber nach der Verabredung mit den Klägerinnen auch keine finanziellen Nachteile entstehen, wie der Spiegel berichtet. Nunmehr klagen Mutter und Co-Mutter gegen den Samenspender auf Unterhalt.
Das Gesetz scheint eindeutig: Der Beklagte steht als leiblicher Vater in der Pflicht für den Unterhalt seines Kindes aufzukommen. Daran ändert wohl auch die Vereinbarung mit Mutter und Co-Mutter nichts.
Das Familienrecht scheint insoweit dem medizinischen und gesellschaftlichen Wandel etwas hinterherzuhinken, bietet es doch für die Problematik der Samenspende keine befriedigende Lösung. So müssen auch die Empfängerinnen der Samenspende theoretisch damit rechnen, dass der Samenspender Anspruch auf das Kind, etwa Umgangsrechte, erhebt. Letztlich hätte sich die scheinbare Gesetzeslücke aber vor dem Streit dadurch schließen lassen, dass die Mütter geheiratet und die Co-Mutter das Kind adoptiert hätte.
Quellen und Vertiefung
- des Sachverhalts: Spiegel Online
- der rechtlichen Fragen: Fokus Familienrecht Blog
Die Grundzüge des Familienrechts erklärt Richterin am OLG Gretel Diehl im Lecturio-Law BMR Rep.
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