Die Simpsons vor Gericht

Die Simpsons standen schon oft vor Gericht. Homer als Angeklagter im Staate Florida (Fn. 1), als Kläger gegen einen Fisch-Restaurantbetreiber, der sein Versprechen von „All you can eat“ nicht einhielt (Fn. 2) usw., Bart Simpson stand nach einem Telefonstreich vor einem australischen Gericht. In derselben Folge zieht er sich seine Hose herunter und streckt dem australischen Premierminister seinen Hintern entgegen (Fn. 3) und selbst Marge Simpson wurde wegen Diebstahls einer Flasche Alkohol aus dem Kwik-E-Mart angeklagt und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt (Fn. 4). 

Doch nicht nur in der Serie stehen die Simpsons vor Gericht, nein auch im wahren Leben hinterlassen sie ihre gelben Spuren. 

 

 1. Simpsons ist zwar ein Zeichentrick, aber keine Kindersendung 

Zunächst einmal sei auf den Streit zwischen Europäischer Kommission und den Landesmedienanstalten über die Kategorisierung der Simpsons als „Kindersendung“ verwiesen. 

„Die Kommission rügte die deutsche Werbeaufsicht wegen ihrer Untätigkeit bei angeblichen Verstößen gegen das Verbot der Unterbrecherwerbung in Kindersendungen. Konkret ging es um Werbeschaltungen des Senders ProSieben in den Zeichentrickserien „The Simpsons“ und „Futurama“. Nach Ansicht der LMAen handelt es sich bei diesen Programmbeiträgen nicht um Kindersendungen. Die betroffenen Sendungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie gesellschaftliche Themen persiflieren, die jenseits der kindlichen Erfahrungswelt liegen. Daher handelt es sich bei diesen Serien nicht um Kindersendungen. Zwar ist der Zeichentrick ein gestalterisches Mittel, das vor allem in Kindersendungen verstärkt eingesetzt wird. Ist indes der Inhalt einer Sendung nicht auf die kindliche Wahrnehmung und den kindlichen Erfahrungs- und Erlebnishorizont zugeschnitten, macht die bloße Verwendung eines bestimmten Gestaltungsmittels oder Genres diese nicht zur Kindersendung“ (Fn. 5).

2. Das Bundespatentgericht und das „Duff BEER“  

Weiterhin hatte sich das Bundespatentgericht mit dem Bekanntheitsgrad von Homers Lieblingsgetränk „Duff BEER“ zu beschäftigen: 

Der Inhaber der Marke Abb. 2 widersprach der Eintragung der Marke Abb. 1 mit der Argumentation, dass Duff BEER eine notorisch bekannte Marke sei. Markenstelle und Gericht halten zwar die Serie „The Simpsons“ in Deutschland für bekannt. Der Widersprechende habe aber darüber hinaus nicht annähernd nachweisen können, dass auch der Begriff „Duff BEER“ bei den inländischen Verkehrskreisen einen Bekanntheitsgrad von über 60% erreicht hat. 

 

3. Barts bloßer Hintern wird im Gerichtssaal geduldet 

Letztlich erregt Bart nicht nur in oben genannter Folge mit seinem entblößten Hintern Aufsehen, sondern auch in einem bayerischen Gerichtssaal. So hatte das OLG Nürnberg über den Befangenheitsantrag gegen einen vorsitzenden Richter zu entscheiden. Dieser trug während der Verhandlung an seinem Sakko einen Sticker, der unter seiner offenen Robe erkennbar war, auf dem Bart Simpson seine Hose herunterlies und seinen Po entgegenstreckte. Das OLG wies den Befangenheitsantrag ab. Zwar könnten die Simpsons bisweilen als derbe Satire angesehen werden, der Richter richtete sich aber nicht gezielt gegen die Klägerin, sondern trug den Sticker gegenüber der gesamten Öffentlichkeit, insbesondere den Zeugen. Auf eine Unparteilichkeit lässt dies nicht schließen. 

Fazit

Nach alledem möchte ich mit den Worten von Jimbo Jones (einem der drei Schlägertypen aus Barts-Schule) schließen, die er – wütend und enttäuscht – gegen Homer aussprach:

„You let me down, man. Now I don’t believe in nothing no more. I’m going to law school.“ (Fn. 6)

Zur Vertiefung: 

-          Wertheim, The Law of the Simpsons, http://www.snpp.com/other/articles/lawsimpsons.html 

-          BPatG, Beschluss v. 7.1.2004 – 26 W (pat) 113/03. 

-          OLG Nürnberg, Beschluss v. 10.9.2007 – 8 W 1394/07. 


[1] Staffel 11, Folge 19: „Kill the Alligator and Run“ 

[2] Staffel 4 Folge 8: “New Kid on the Block” 

[3] Staffel 6 Folge 16: „Bart vs. Australia“ 

[4] Staffel 4 Folge 21: „Marge in Chains“ 

[5] Holznagel/Stenner, in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 1. Aufl. 2008, Rn 10 mwN 

[6] Staffel 5 Folge 11: „Homer the Vigilante“

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